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HINTERGRUNDBEITRAG

Lieferkettengesetz: Nicht nur Großbetriebe betroffen.

11. April 2024
4 Minuten
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Unternehmerin oder Unternehmer

Wer die Sorgfaltspflichten erfüllt, bleibt ein verlässlicher Geschäftspartner. Seit dem 1. Januar 2023 gilt in Deutschland das „Lieferkettengesetz“ - zunächst nur für große Unternehmen. Viele kleine und mittlere Firmen fallen ebenso in den Geltungsbereich, wenn sie in puncto Menschenrechte in relevante Wertschöpfungsketten eingebunden sind.

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Sozialer Faktor im Fokus.

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) zielt darauf ab, dass Unternehmen in ihren Betriebsabläufen bestimmte Sorgfaltspflichten hinsichtlich der Einhaltung von Menschenrechten erfüllen. Eine entsprechende Dokumentation dafür soll einmal jährlich vorgelegt werden. Konkret will das Gesetz vor allem Kinder- und Zwangsarbeit eindämmen, Arbeitsbedingungen auf globaler Ebene verbessern und den Klimaschutz voranbringen.

In Kraft getreten ist das LkSG bereits zum Jahresbeginn. Vorerst gilt es nur für Betriebe mit mehr als 3.000 Mitarbeitern, was auf etwa 900 Unternehmen in Deutschland zutrifft. Ab dem 1. Januar 2024 wird der Geltungsbereich auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern ausgedehnt. Das mag für manchen Mittelständler zunächst nach Entwarnung klingen. Doch es gibt gute Gründe, das sich auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bereits jetzt mit der Thematik befassen.

Eine mittelbare Betroffenheit kann sich dadurch ergeben, dass sie von ihren durch das LkSG verpflichteten Kunden als Teil von deren Lieferkette entsprechende vertragliche Verpflichtung auferlegt bekommen. Viele Firmen verpflichten sich bereits zum Beispiel über ökologische, soziale und Governance-Kriterien (ESG) zu bestimmten nachhaltigen Verhaltensweisen. Zusätzlich können Betriebe nun über das LkSG weitere Nachhaltigkeitsinitiativen starten.

Wo stehen deutsche Unternehmen?

Auf die Frage, warum es ihnen wichtig ist, Nachhaltigkeit in der Lieferkette zu etablieren, nennen befragte Unternehmen in einer Studie von Integrity Next, einem Spezialisten für ESG-Risikomanagement und dem Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik (BME) die Einhaltung von Gesetzen (56 Prozent), gesellschaftliche Verantwortung (40 Prozent) sowie Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit (34 Prozent). Als die drei wichtigsten Nachhaltigkeitsthemen kristallisieren sich Umweltschutz (87 Prozent), Menschen- und Arbeitsrechte (84 Prozent) sowie Arbeitssicherheit (68 Prozent) heraus.

Zudem geben 65 Prozent an, dass ihre unmittelbaren Lieferanten vollständig transparent seien - gegenüber 16 Prozent ohne jegliche Transparenz in dieser Hinsicht. Insgesamt 38 Prozent bewerten ihre Lieferanten bereits heute auf der Basis von Nachhaltigkeitsparametern. Bei Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitenden liegt dieser Wert nur bei 25 Prozent sowie unter den größeren Firmen bei 47 Prozent. Gleichwohl zeigt sich knapp die Hälfte der KMU bereit, künftig eine solche Lieferanten-Bewertung entlang der gesamten Lieferkette vorzunehmen.

Europa-Regelung noch strenger.

Während das LkSG ein rein deutsches Gesetzeswerk ist, befindet sich ein entsprechendes Pendant auf europäischer Ebene in Vorbereitung. Die grundsätzliche Einigung in Brüssel liegt bereits vor; wann es in Kraft treten wird, ist allerdings noch unbekannt. Fest steht jedoch schon jetzt, dass die Anforderungen deutlich weitreichender sein werden, da von Beginn an Unternehmen ab bereits 500 Mitarbeitern und 150 Millionen Euro Umsatz einbezogen werden. In risikobehafteteren Branchen, wie zum Beispiel Textil- und Lederindustrie, Land- und Forstwirtschaft sowie Fischerei und Bergbau soll die Schwelle für den Geltungsbereich noch niedriger liegen, nämlich für Betriebe ab 250 Angestellte und 40 Millionen Euro Umsatz.

Beide Lieferkettengesetze haben eines gemeinsam: Ob ein Unternehmen betroffen ist, hängt nicht nur von Mitarbeiter- oder Umsatzkriterien ab. Vielmehr wird die gesamte Wertschöpfung betrachtet, also auch Lieferanten und Betriebe in der Vorproduktion. Das Gesetz spricht hier von mittelbaren und unmittelbaren Zulieferern. Unternehmen, die direkt den Regelungen unterliegen, müssen sicherstellen, dass alle ihre Lieferanten die Sorgfaltspflichten erfüllen und die Menschenrechte achten. Dabei ist davon auszugehen, dass vor allem größere, direkt betroffene Firmen diese Auskunftspflicht an ihr Lieferantennetzwerk weitergeben.

Integrität wahren.

Wer ein valider Geschäftspartner bleiben möchte, sollte die Sorgfaltspflichten des LkSG erfüllen, so ein Bericht im Unternehmerportal mittelstand-heute. Als mittelbarer oder unmittelbarer Zulieferer werde man zwar nicht selbst wegen Verstößen gegen die Sorgfaltspflichten haftbar gemacht. Jedoch wird ein Unternehmen, das direkt den Anforderungen des LkSG unterliegt, jene Lieferanten, die sich für die Einhaltung der Vorgaben nicht zuständig fühlen, zukünftig wohl nicht mehr im Kundenstamm behalten. Strafen für Verstöße sind nicht zu vernachlässigen: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist berechtigt, Bußgelder in Höhe von bis zu 8 Millionen Euro oder 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes zu verhängen.

Wer sich frühzeitig positioniert, die Anforderungen des LkSG zu erfüllen, kann sich einen strategischen Wettbewerbsvorteil verschaffen. Denn Nachhaltigkeit, sei es im Bereich des Sozialen, des Monetären, des Rechtlichen oder der Umwelt, bleibt eines der relevantesten Themen im unternehmerischen Kontext. Noch schärfere Dokumentationspflichten, beispielsweise über Daten zu Emissionswerten und Ressourcenverbrauch sind zukünftig durchaus denkbar, um die geforderten Standards zu erfüllen. Betriebe, die ihre Lieferketten und ihr Lieferantenmanagement bereits transparent angelegt haben, sind im Vorteil, wenn es darum geht, weiteren Zusatzanforderungen zu entsprechen.

Hilfestellungen nutzen.

Dennoch bleibt der organisatorische Aufwand mit Blick auf die Umsetzung der gesetzlichen Erfordernisse nicht zu unterschätzen. Unternehmen können auf ein Informationsportal der Bundesregierung zum Thema „CSR (Corporate Social Responsibilty)“ zugreifen. Zugleich leistet der „KMU-Kompass“ hilfreiche Unterstützung in Richtung einer sozial und ökologisch nachhaltigeren Beschaffung. Mit dem CSR-Risiko-Check der Agentur für Wirtschaft & Entwicklung können Unternehmen kostenlos die lokale Menschenrechtssituation sowie Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen einschätzen.

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Was bedeutet das LkSG konkret für deutsche KMU?

Ist ein kleines oder mittleres Unternehmen als Lieferant für einen Betrieb mit über 3.000 Mitarbeitern (2023) oder 1.000 Mitarbeitern (2024) aktiv, ist es gefordert, die eigene Produktion und das Lieferantennetzwerk überprüfen. Dazu zählt eine Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte, eine Risikoanalyse, um nachteilige Auswirkungen auf die Menschenrechte ermitteln zu können, ein Risikomanagement, um negative Auswirkungen von Geschäftsprozessen auf die Menschenrechte abzuwenden sowie ein Beschwerdesystem, um Verstöße zu melden.

Unabhängig davon, ob ein Unternehmen als mittelbarer oder unmittelbarer Zulieferer betroffen ist, wird jeder einzelne Lieferant der Lieferkette hinsichtlich des LkSG ganzheitlich und individuell betrachtet. Sobald das LkSG für ein Unternehmen Anwendung findet, müssen die Informationen zur Einhaltung der Menschenrechte jährlich von allen Lieferanten dieses Unternehmens nachgewiesen werden. So lässt sich sicherstellen, dass ein Lieferant weiterhin ein verlässlicher Partner und kein Risikofaktor für Reputationsverlust, Strafzahlungen oder den Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen darstellt.

Quelle: mittelstand-heute.com


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Stand: 03/2023

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