Nachfolge regeln
So bleibt Ihr Unternehmen in guten Händen
Sie haben ein erfolgreiches Unternehmen aufgebaut und möchten sicherstellen, dass es genauso erfolgreich weitergeführt wird? Dann sollten Sie sich frühzeitig um den Führungswechsel kümmern. Ob familienintern oder extern: Wir sagen Ihnen, was es zu beachten gilt.
Interessant für Sie, wenn ...
- Sie die Zukunft Ihres Unternehmens sichern möchten
- Sie die Vor- und Nachteile einer (familien-)internen vs. einer externen Lösung abwägen
- Sie steuerliche Aspekte bei der Unternehmensübergabe berücksichtigen möchten
Nachfolge regeln


Nachfolgeplanung: je früher, desto besser
Auch wenn es Ihnen schwerfällt: Je früher Sie mit den Überlegungen zur Unternehmensübertragung beginnen, desto besser. Sie können sich umfassender informieren, besser planen, die richtigen Entscheidungen treffen. Und schlussendlich dafür sorgen, dass Ihr Unternehmen auch in Zukunft erfolgreich weitergeführt wird.
Für den ganzen Prozess der Unternehmensübergabe sollten Sie mindestens fünf Jahre einplanen. Wie Sie diesen Prozess am besten gestalten, um mit einem guten Gefühl den Absprung zu schaffen, erfahren Sie hier.
Familiennachfolge: meistens gewünscht, oft ganz schön schwierig
Natürlich wünschen sich die meisten Unternehmer, dass ihre Firma vom eigenen Sohn oder der eigenen Tochter weitergeführt wird. Bei 53 Prozent aller Nachfolgen bleibt das Unternehmen tatsächlich in der Familie. Was jedoch gerne übersehen wird: Die familieninterne Nachfolge hat so ihre Tücken. Durch die emotionale Beziehung mangelt es oft an Objektivität bei den anstehenden Entscheidungen. Die Erwartungen an das eigene Kind sind meistens höher als an einen fremden Käufer – und oft gar nicht zu erfüllen. Außerdem ist nicht jedes Kind zum Unternehmer geboren. Oder hat einfach keine Lust, die Firma der Eltern zu übernehmen.
Schenkung, schrittweise Übertragung oder Vererben: Sie haben die Wahl
Wenn der familieninterne Nachfolger feststeht, gilt es, die Übergabe des Unternehmens zu regeln. Der gängigste Weg bei einer Familiennachfolge ist die Schenkung: Ihr Sohn oder Ihre Tochter erhält das Unternehmen unentgeltlich zu Ihren Lebzeiten. Das macht allein deshalb Sinn, weil die meisten Kinder gar nicht die finanziellen Mittel hätten, um Ihr Unternehmen oder Ihre Unternehmensanteile zu kaufen. Eine Schenkung bietet aber noch weitere Vorteile: Sie als Senior können Ihre Erfahrungen weiter einbringen und das Familienunternehmen auf Erfolgskurs halten. Ihr Sohn oder Ihre Tochter als Junior hat genügend Zeit, in die Rolle der Führungskraft hineinzuwachsen und sich als Unternehmer/-in zu bewähren.
Eine weitere Möglichkeit, Ihr Familienunternehmen an die nächste Generation zu übergeben, ist die schrittweise Übertragung durch Beteiligung an einer Personen- oder Kapitalgesellschaft: Die Gesellschaftsanteile gehen dabei nach und nach an den Nachfolger über. So können Sie auch hier noch so lange Einfluss nehmen, bis Ihr Sohn oder Ihre Tochter sich als Unternehmer/in bewährt hat. Außerdem gibt es noch die Übertragung per Testament oder Erbvertrag, bei der das Unternehmen erst nach Ihrem Tod an Ihren Erben übergeht. Und die gesetzliche Erbfolge, die eintritt, wenn Sie kein Testament aufgesetzt haben – das ist die denkbar schlechteste Lösung, um den erfolgreichen Fortbestand Ihres Unternehmens zu sichern, gerade bei mehreren Erben.
Wenn Sie Ihren Einfluss auch nach der vollständigen Übergabe nicht ganz verlieren wollen, kann die Einsetzung eines Beirates sinnvoll sein, dem Sie angehören. Auf diese Weise können Sie den Geschäftsverlauf weiterhin überwachen, wichtige Entscheidungen begleiten oder bei Konflikten vermitteln.
An die Übertragung des Unternehmens lässt sich übrigens auch eine Gegenleistung knüpfen – der sogenannte Nießbrauch. Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn der Unternehmenswert Ihrer Altersvorsorge dienen soll. In diesem Fall können Sie zum Beispiel mit Ihrem Kind vereinbaren, dass Sie ihm das Unternehmen schenken und es Ihnen im Gegenzug aus den Unternehmenserträgen eine monatliche Rente auf Lebenszeit zahlen muss.
Schenken oder vererben? Eine Frage der Steuern
Die Schenkung ist nicht umsonst die häufigste Form der Unternehmensübertragung: Aufgrund der Freibeträge können Sie jedem Kind bis zu 400.000 Euro alle zehn Jahre steuerfrei zukommen lassen. Es kann also Sinn machen, Ihrem Sohn oder Ihrer Tochter Ihr Familienunternehmen in Teilen zu schenken, sodass je nach Unternehmenswert keine oder zumindest eine geringere Schenkungssteuer anfällt. Wenn die Schenkung mit lebenslangen Versorgungsleistungen an die Eltern verknüpft wird (Stichwort: Nießbrauch), fällt unter Umständen überhaupt keine Schenkungssteuer an.
Wenn Sie Ihr Unternehmen hingegen vererben, greift die Erbschaftsteuer. Die Freibeträge sind hier zwar genauso hoch wie bei einer Schenkung, können allerdings nur einmalig geltend gemacht werden. Wichtig ist bei diesem Thema, dass Sie rechtzeitig den Gesellschaftervertrag überprüfen und die dort vereinbarten Erbregelungen gegebenenfalls an Ihre jetzigen Nachfolgepläne anpassen.
Zu allen steuerrechtlichen Fragen rund um die Unternehmensnachfolge wenden Sie sich gerne an Ihre Sparkasse vor Ort.
Nachfolge extern regeln
Nicht immer gibt es Kinder oder andere Familienangehörige, die die Nachfolge in Ihrem Familienunternehmen antreten können oder wollen. In diesem Fall müssen Sie sich nach einem Käufer umsehen. Das kann einerseits jemand aus Ihrem Unternehmen sein – ein Gesellschafter, eine Führungskraft oder ein herausragender Mitarbeiter, der Ihr Unternehmen bereits kennt, sich bewährt hat und für Kontinuität steht. Andererseits kann auch ein externer Käufer eine gute Wahl sein, sofern Sie ihn sorgfältig auswählen und den Unternehmensverkauf gut planen.
Wenn Sie einen externen Käufer suchen, haben Sie mehrere Möglichkeiten: Sie können mit anderen Unternehmern sprechen, ob Interesse an einer Übernahme besteht. Sie können sich an Ihre örtliche Kammer wenden, an Wirtschaftsförderer oder auch an Ihren Fachverband. Natürlich auch gerne an Ihre Sparkasse. Oder Sie nutzen die kostenlose Unternehmensbörse nexxt-change, die mit über 15.600 erfolgreichen Vermittlungen zwischen Unternehmern und Nachfolgern die größte deutsche Nachfolgebörse ist. Hier finden Sie umfangreiche Infos, Praxisbeispiele sowie Verkaufsangebote und Kaufgesuche.
Eine weitere Möglichkeit ist, Ihr Unternehmen an eine Stiftung zu übertragen. Dabei gehen die Unternehmensanteile an die Stiftung über, Sie behalten jedoch weiterhin – falls gewünscht – die Geschäftsführung. Nach Ihrem Ausscheiden sucht die Stiftung dann einen Nachfolger für die Unternehmensleitung.
Mehr zu den verschiedenen Übertragungsmöglichkeiten finden Sie hier.
Für den Notfall gerüstet
Egal, ob Sie sich für eine Familiennachfolge, eine unternehmensinterne Lösung oder einen externen Käufer entscheiden: Hauptsache, Sie tun es rechtzeitig. In den meisten Fällen verläuft die Übergabe zwar ganz regulär, weil der bisherige Besitzer altersbedingt ausscheiden möchte. In gut 15 Prozent aller Fälle müssen Firmen jedoch unvorhergesehen übertragen werden, weil der Unternehmer zum Beispiel schwer erkrankt oder plötzlich verstirbt. Gibt es keine Nachfolgeregelung, ist das Unternehmen führungslos, seine Zukunft ungewiss und die Arbeitsplätze gefährdet. Deshalb sollten Sie rechtzeitig vorsorgen oder jemanden bestimmen, der für diesen Fall der Fälle die Geschäftsführung übernehmen kann und dem Vollmachten, Verträge und Passwörter vorliegen.
Für alle weiteren Fragen zum Thema Unternehmensnachfolge sprechen Sie bitte mit Ihrem Private Banking-Berater Ihrer Sparkasse.