Zum Inhalt springen

HINTERGRUNDBEITRAG

Unbewusste Steuerhinterziehung.

26. März 2024
1 Minute
Vorsorgen und absichern
Vermögende Privatperson

Hier lauern Fallstricke: Ein Gemeinschaftskonto, ein Alleinverdiener in der Ehe oder ein Ehepartner, der für größere Zuflüsse auf das Konto sorgt – all das kann das Finanzamt speziell bei vermögenden Ehepaaren auf den Plan rufen. Die Experten sprechen hier von unbewusster oder versteckter Schenkung.

Anzeigen, was mich wirklich interessiert!

Konfigurator bearbeiten

Interessant für Sie, wenn...

  • Sie eine außergewöhnliche Zahlung, z.B. aus einem Unternehmensverkauf erwarten.

  • Sie dieses Geld in z.B. eine Anlagestrategie oder Immobilien investieren möchten.

  • Eine mögliche unbewusste Schenkung vermeiden wollen.

Gleich nach der Heirat ist es bisweilen mit der Romantik vorbei. Zumindest, wenn es um die Finanzen geht. Zugewinngemeinschaft ist der nüchterne Begriff, der laut BGB den gesetzlichen Güterstand beschreibt, in dem ein verheiratetes Paar lebt – es sei denn, ein Ehevertrag bestimmt etwas Anderes. Doch gerade mit so einer festen Regelung lassen sich unbewusste Schenkungen unter Eheleuten und somit eine unterschätzte Steuerfalle vermeiden.

In der beschriebenen Zugewinngemeinschaft entsteht kein gemeinsames Vermögen. Das Selbstverständnis „was mein ist, ist auch dein”, ist falsch. Es ist ein Irrglauben, dass Vermögen, das während der Ehe erworben wird, beiden Partnern gleichermaßen gehört. Stattdessen bleiben beide Eheleute nicht nur weiterhin Alleineigentümer der Vermögenswerte, die sie oder er mit in die Ehe gebracht hat. Sondern diese Vermögenstrennung greift auch für das Vermögen beziehungsweise die Einkünfte, die die Ehegatten nach der Eheschließung erwerben.

Vorsicht vor „freigiebiger Zuwendung“.

Speziell Gemeinschaftskonten können deshalb zum unerwarteten Risiko werden. Kritisch wird es, wenn darauf größere Zuflüsse eingehen, beispielsweise eine Abfindung, eine Bonus-Zahlung, eine Erbschaft oder Veräußerungserlöse von Immobilien oder durch den Verkauf des eigenen Unternehmens.

Entscheidend ist dann die konkrete Verwendung des Geldes. Hierbei besteht die Gefahr, unbewusst Steuern zu hinterziehen. Zum Beispiel dann, wenn der außergewöhnliche Zufluss von einem Ehepartner stammt, die Summe aber beispielsweise für eine individuell strukturierte Anlagestrategie beider Eheleute oder sogar nur des anderen Ehepartners verwendet wird. Dies könnte die Finanzbehörde als versteckte Schenkung gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 1 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes erkennen.

Hoher persönlicher Freibetrag.

Das bedeutet: Ob fürs Depot oder für den Kauf einer Immobilie: Eine unerkannte oder versteckte Schenkung entsteht, wenn das Geld auch oder sogar ausschließlich dem anderen Ehepartner zugutekommt und er dadurch im Sinne einer Schenkung profitiert. Dann nämlich kann die Schenkungsteuer fällig werden. Erfolgen innerhalb von 10 Jahren unentgeltliche Zuwendungen eines Ehegatten im Wert von insgesamt mehr als 500.000 Euro, ist nach dem deutschen Steuerrecht der persönliche Freibetrag des anderen Ehegatten überschritten. Dann müssen solche „einseitigen Zuwendungen“ auch unter Eheleuten als steuerpflichtige Schenkung dem Finanzamt angezeigt werden. Die Anzeigepflicht für eine solche Schenkung muss innerhalb von drei Monaten erfolgen.

Aber auch der häufig anzutreffende Fall, dass es einen Alleinverdiener in der Ehe gibt, kann steuerliche Konsequenzen nach sich ziehen. Und zwar dann, wenn der nicht verdienende Partner gleichermaßen über das Vermögen verfügt, welches aus den Einkünften des Verdienenden stammt.

Die Beispiele zeigen, dass es eine ganze Reihe von eher alltäglichen Vorgängen gibt, die grundsätzlich schenkungsteuerpflichtig sind und dann durch Addition der zahlreichen kleinen Vermögensumschichtungen innerhalb von zehn Jahren Steuerzahlungen auslösen.

Bestens beraten.

Um mögliche Fallstricke bei Ihrer Vermögensplanung zu umgehen, ziehen Sie bei Ihrem Vorhaben einen Experten zu Rate; Ihre Private Banking-Beraterin bzw. Ihr Private Banking-Berater steht Ihnen dabei gerne koordinierend zur Seite und bezieht Ihrem Wunsch entsprechend Ihren Steuer- und Rechtsberater mit ein.

Checkliste: Diese Verhaltensweisen sind ratsam.

  • Vermögenswerte auflisten und zuordnen

    Empfehlenswert ist es, zu Beginn der Ehe ein Verzeichnis aller Vermögenswerte, wie beispielsweise Unternehmensbeteiligungen, Immobilien oder Wertpapierdepots zu erstellen. Darin sollte nicht nur der Wert der einzelnen Vermögensgegenstände, sondern auch die Eigentumsverhältnisse dokumentiert werden. Um die jederzeitige Handlungsfähigkeit im Gesamtvermögen sicherstellen zu können, sollten zusätzlich entsprechende Vollmachten erteilt und vertragliche Regelungen getroffen werden.

  • Schriftliche Vereinbarung

    Veräußert dann ein Ehepartner z.B. eine unternehmerische Beteiligung oder eine Immobilien aus seinem Vermögen, der Erlös soll aber zunächst auf einem bestehenden Gemeinschaftskonto verbucht werden, kann über eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Eheleute vorab dokumentiert werden, wer der wirtschaftliche Eigentümer des gutgeschriebenen Betrags ist. 

  • Aus eins mach zwei

    Damit Eigentumsverhältnisse transparent nachvollzogen werden können und es zu keiner Vermischung von Vermögen zwischen den Eheleuten kommt, könnten insbesondere für die Verbuchung hoher einmaliger Geldeingänge auch bewusst Einzelkonten genutzt werden. Die Möglichkeit von Vollmachten sollte auch hierbei bedacht werden.

  • Güterstandsschaukel

    Soll der Ehepartner hingegen gleichberechtigt am Geldeingang partizipieren, ohne dass dies als Schenkung anzusehen ist, könnte zur Gestaltung mit etwas zeitlichem Vorlauf und Unterstützung durch einen Notar eine sog. Güterstandsschaukel geprüft werden. Diese bietet die Möglichkeit, durch einen Zugewinnausgleich steuerfrei Vermögen auf den anderen Ehegatten zu übertragen. Der Eigentumsübergang auf den anderen Ehegatten muss hierbei faktisch vollzogen werden. Nach erfolgtem Zugewinnausgleich könnte ein Wechsel zurück in den Güterstand der Zugewinngemeinschaft geprüft werden. Eine Gestaltung mit Hilfe der Güterstandsschaukel könnte auch geprüft werden, wenn zwar der Geldeingang z.B. ohne schriftliche Vereinbarung auf einem Gemeinschaftskonto erfolgt ist, aber die 3-monatige Anzeigepflicht für Schenkungen noch nicht verstrichen ist.


Wichtige Hinweise und ergänzende Informationen für Webseitenbesucher

DekaBank Deutsche Girozentrale

Diese Inhalte können eine individuelle Beratung des Empfängers (z. B. durch eine Bank oder einen Berater) nicht ersetzen.

Teilweise werden in diesem Artikel Meinungsaussagen getroffen. Die verwendeten Daten stammen teilweise aus Drittquellen, die die DekaBank nach bestem Wissen als vertrauenswürdig erachtet. Die DekaBank übernimmt jedoch keine Gewähr für die Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit der in diesem Artikel gemachten Angaben und haftet nicht für etwaige Schäden oder Aufwendungen, die aus einem Vertrauen auf die Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit der aus Drittquellen stammenden Daten resultiert.

Aussagen gemäß aktueller Rechtslage, Stand: 06/2021

Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Kunden ab und kann künftig auch rückwirkenden Änderungen (z. B. durch Gesetzesänderung oder geänderte Auslegung der Finanzverwaltung) unterworfen sein. Zu den Fragen der steuerlichen Situation in dem konkreten Fall sollte ein Steuerberater oder eine steuerfachkundige Person hinzugezogen werden.

Anlagelösungen, die Sie interessieren könnten

Alle Anlagelösungen

So individuell wie Ihr Vermögen.

Bestens beraten.

Erleben Sie erstklassige Beratung und erhalten Sie durch die erfahrenen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Sparkasse Zugang zur gesamten Expertise von Deka Private Banking und Wealth Management.

Inhalte, die Sie auch interessieren könnten

Alle Inhalte
HINTERGRUNDBEITRAG

Familienstiftung gründen.

5. Dezember 2023
4 Minuten
+6
Eine stimmige Unternehmensnachfolge ist kein einfaches Unterfangen. Die Übergabe in eine Familienstiftung kann eine Lösungsoption darstellen und den dauerhaften Erhalt des Unternehmens, dessen Fortführung in der Tradition des Stifters sowie die langfristige Versorgung der Unternehmerfamilie sichern.
HINTERGRUNDBEITRAG

Interne Nachfolge regeln.

9. Oktober 2023
4 Minuten
Wer ein Unternehmen aufgebaut und jahrelang geführt hat, dem liegt viel daran, dass der Betrieb auch nach dem Gang in den verdienten Ruhestand erfolgreich am Markt besteht. Häufig kommt bei der Regelung der Unternehmensnachfolge die eigene Familie ins Spiel – hier ist für einen optimalen Generationenwechsel eine frühzeitige Planung wichtig.
HINTERGRUNDBEITRAG

Freiberuflich erfolgreich sein.

26. März 2024
2 Minuten
Als Freiberufler von der Gründung bis zum Ausstieg: Wer freiberuflich arbeitet, setzt seine Visionen um und arbeitet im Interesse seiner Auftraggeber und der Allgemeinheit – als Arzt, Rechtsanwalt, Steuerberater und vieles mehr. Der Weg in die Selbständigkeit ist anfangs beschwerlich, aber er lohnt sich.

Themen, die Sie auch interessieren könnten

Erstklassig informiert, besser entscheiden.

Wir informieren Sie gerne regelmäßig über die Entwicklungen an Kapitalmärkten und diskutieren relevante Fragestellungen.

neue Expertenbeiträge im Überblick
Impulse für Vermögensanlagen
vierteljährlich
Einschätzungen und Analysen der Deka-Volkswirte
Trends, die Märkte bewegen
monatlich

Nach dem Klick auf "Anmelden" wird eine Begrüßungsnachricht an die eingetragene E-Mail-Adresse geschickt. Bitte klicken Sie den Link in der Begrüßungsnachricht, um Ihre Anmeldung zu bestätigen. Eine Anmeldung von diesem Dienst ist jederzeit über einen entsprechenden Link in jedem Newsletter möglich. Wir verarbeiten Ihre Daten ausschließlich gemäß unserer Datenschutzhinweise.


Folgen Sie uns auf LinkedIn

Verpassen Sie keine Neuigkeiten und folgen Sie unserem

Deka Private und Wealth LinkedIn Kanal

Mehr Komfort.

Jetzt für Deka Private und Wealth Plus registrieren!

Das sind die Vorteile Ihrer Registrierung bei Deka Private & Wealth Plus.

Das einzigartige Private Banking und Wealth Management Angebot. Denken wir gemeinsam weiter.

Deka Private Banking und Wealth Management