Zum Inhalt springen

HINTERGRUNDBEITRAG

Betreute Vermögen.

2. April 2024
3 Minuten
Vorsorgen und absichern
Vermögende Privatperson

Unverhofft kommt oft. Plötzlicher Schlaganfall, ein schwerer Unfall oder die schleichende Demenz – es gibt viele Gründe für den Verlust der Entscheidungsfähigkeit, auch im Bereich der Finanzen. Wer nicht entsprechend vorgesorgt hat, erhält einen rechtlichen Betreuer. Die Auswirkungen auf die Verwaltung des eigenen Vermögens können gravierend sein.

Anzeigen, was mich wirklich interessiert!

Konfigurator bearbeiten

Interessant für Sie, wenn...

  • Sie sich als vermögende Privatperson oder Unternehmer über diese jederzeit relevante Thematik informieren möchten.

  • Sie Vermögen von Kunden unter rechtlicher Betreuung anlegen müssen.

  • Sie pflichtwidriges Verhalten vermeiden wollen.

Wichtigste Grundlage für die rechtliche Betreuung von Vermögen ist das Bürgerliche Gesetzbuch – kurz BGB. Dort ist in mehreren Paragraphen dargelegt, wie der Betreuer das ihm anvertraute Vermögen anzulegen hat. So heißt es in §1806 etwa: „Der Vormund hat das zum Vermögen des Mündels gehörende Geld verzinslich anzulegen, soweit es nicht zur Bestreitung von Ausgaben bereitzuhalten ist.“

Katalog für mündelsichere Anlageformen.

Das BGB geht zunächst als Regelanlageform von einer „mündelsicheren“ Anlage aus (sogenannte „Mündelsicherheit“). Als mündelsicher gelten Vermögensanlagen, bei denen Wertverluste der Anlage praktisch ausgeschlossen sind. Sie sollen somit gegen Kurs- und Bonitätsrisiken weitgehend geschützt sein. Der §1807 enthält einen Katalog von Anlageformen, in denen die Anlage von Mündelgeld normalerweise erfolgen soll. Aus diesem Katalog soll der Betreuer die Geldanlagen für den Betreuten tätigen. Aufgelistet sind etwa Spareinlagen, Bundesanleihen oder Pfandbriefe.

Doch die Praxis hat die Rechtsprechung längst überholt. In Zeiten von Niedrig- beziehungsweise sogar Minuszinsen reicht der pauschale Verweis auf „mündelsicher“ nicht mehr aus. Der Betreuer gerät in einen Zielkonflikt: Zwar gibt es das ‚Gebot der verzinslichen Anlegung‘, doch gerade in der derzeitigen historischen Niedrigzinsphase ist der Betreuer kaum in der Lage, Gelder festverzinslich zu einem Zinssatz anzulegen, der oberhalb der Inflation liegt. Die Gefahr einer schleichenden Kapitalvernichtung wächst.

Den Wünschen des Betreuten entsprechen.

„Berücksichtigt der Betreuer – insbesondere bei vermögenden Betreuten – ausschließlich mündelsichere Anlageformen, läuft er Gefahr, sich möglicherweise pflichtwidrig zu verhalten“, erläutert Dominik Pastor, Referent an der Sparkassenakademie Niedersachsen (siehe Interview). Und abgesehen von einer möglichen Schadenersatzpflicht, handelt der Betreuer möglicherweise auch nicht im Sinne des Betreuten. Dabei hat, auch so steht es im BGB, der Betreuer den Wünschen des Betreuten zu entsprechen, sofern es nicht für ihn schädlich ist. Der Betreuer ist somit angehalten, eine risikobegrenzte rentablere Anlageform für einen Teil des von ihm betreuten Vermögens zu finden.

Auch deshalb drängen immer mehr Experten darauf, auch Investmentfonds bei der Geldanlage vermögender Kunden unter rechtlicher Betreuung einzusetzen. Zwar gehören Investmentfonds nicht zu den aufgeführten mündelsicheren Anlageformen nach § 1807. Dennoch sind zahlreiche Investmentfonds in verschiedenen Einzelfällen bereits von Betreuungsgerichten für die Anlage von betreutem Vermögen zugelassen worden.

„Grundsätze einer wirtschaftlichen Vermögensverwaltung“ beachten.

Auch die Rechtsprechung hat mittlerweile zutreffend erkannt, dass gerade bei vermögenden Betreuten auch „nicht mündelsichere“ Anlagen getätigt werden sollten beziehungsweise müssen. So hat der Gesetzgeber in §1811 den gesetzlichen Vertretern die Möglichkeit eingeräumt, anstelle wenig zinserträglicher mündelsicherer Geldanlagen auch andere Anlageformen zu wählen, die mehr Ertrag bringen können, vorausgesetzt, sie laufen den Grundsätzen „einer wirtschaftlichen Vermögensverwaltung“ nicht zuwider.

Dieser Grundsatz besagt laut einem Urteil des OLG München aus dem Jahre 2009 im Wesentlichen Folgendes: Bei größeren Vermögen verlangt eine wirtschaftliche Vermögensverwaltung eine Streuung über unterschiedliche Anlagearten. Somit sollten für längerfristige Anlagen auch Investmentfonds Berücksichtigung finden, da bei diesen eine zusätzliche Streuung im Vergleich zu einem Direktinvestment hinzukommt. Und laut OLG darf die Genehmigung des Betreuungsgerichts hierbei nicht generell versagt werden – auch nicht mit Rücksicht auf das Risiko von Kursschwankungen.

Solche nicht mündelsicheren Anlagen werden in §1811 auch als „andersartige Anlagen“ bezeichnet. Neben Investmentfonds zählen dazu unter anderem auch Aktien, Edelmetalle, Unternehmensbeteiligungen sowie Immobilien. Der Erwerb bedarf stets der Genehmigung des Betreuungsgerichts.

Ihr Private Banking-Kundenberater bei der Sparkassen unterstützt Sie gerne mit individuellen Anlagestrategien von Deka Private Banking. Durch das Zusammenspiel von Sparkasse und Deka Private Banking können einschlägige Erfahrungen bei der Suche nach Lösungen genutzt werden, die gute Aussichten auf eine Genehmigung durch Betreuungsgerichte haben.

BVI-Liste rechtlich nicht bindend.

Als eine erste Orientierung führt der Fonds-Branchenverband BVI auf seiner Homepage eine Liste von den Investmentfonds, die bereits von verschiedenen Gerichten eine Genehmigung als „andersartige“ Anlage (nach § 1811 BGB) in Investmentfonds erhalten haben. Rechtlich bindend ist dies jedoch nicht, die Gerichte sind an die Entscheidung anderer Gerichte grundsätzlich nicht gebunden. Die Liste kann daher lediglich Entscheidungshilfe und Beilage für einen Genehmigungsantrag an das Gericht sein.

Immerhin plant der Gesetzgeber jetzt eine Reform des Vormundschaftsrechts. Ein entsprechender Regierungsentwurf liegt vor. Demnach soll vor allem der Katalog der mündelsicheren Anlagen (§1807 des BGB, Nr. 1 bis 4) wegfallen. Außerdem sollen unter anderem die Genehmigungspflichten vereinfacht werden. Geplant ist, dass die Gesetzesreform voraussichtlich Anfang 2023 in Kraft tritt.

Bestens beraten.

Was bleibt, ist ein enormer Beratungsbedarf der zuständigen Betreuer. Die Private Banking Abteilungen der Sparkassen stehen als fachlicher Ansprechpartner zur Verfügung und informieren über mögliche Fallstricke bei der Anlage des betreuten Vermögens.


Wichtige Hinweise und ergänzende Informationen für Webseitenbesucher

DekaBank Deutsche Girozentrale

Diese Inhalte können eine individuelle Beratung des Empfängers (z. B. durch eine Bank oder einen Berater) nicht ersetzen.

Teilweise werden in diesem Artikel Meinungsaussagen getroffen. Die verwendeten Daten stammen teilweise aus Drittquellen, die die DekaBank nach bestem Wissen als vertrauenswürdig erachtet. Die DekaBank übernimmt jedoch keine Gewähr für die Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit der in diesem Artikel gemachten Angaben und haftet nicht für etwaige Schäden oder Aufwendungen, die aus einem Vertrauen auf die Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit der aus Drittquellen stammenden Daten resultiert.

Aussagen gemäß aktueller Rechtslage, Stand: 05/2021

Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Kunden ab und kann künftig auch rückwirkenden Änderungen (z. B. durch Gesetzesänderung oder geänderte Auslegung der Finanzverwaltung) unterworfen sein. Zu den Fragen der steuerlichen Situation in dem konkreten Fall sollte ein Steuerberater oder eine steuerfachkundige Person hinzugezogen werden.

Diese Unterlage / Inhalte wurden zu Werbezwecken erstellt. Allein verbindliche Grundlage für den Erwerb von Deka Investmentfonds sind die jeweiligen Basisinformationsblätter, die jeweiligen Verkaufsprospekte und die jeweiligen Berichte, die Sie bei Ihrer Sparkasse oder von der DekaBank Deutsche Girozentrale, 60625 Frankfurt und unter www.deka.de erhalten. Bitte lesen Sie diese, bevor Sie eine Anlageentscheidung treffen.

Eine Zusammenfassung der Anlegerrechte in deutscher Sprache inklusive weiterer Informationen zu Instrumenten der kollektiven Rechtsdurchsetzung erhalten Sie auf www.deka.de/beschwerdemanagement  Die Verwaltungsgesellschaft des Investmentfonds kann jederzeit beschließen, den Vertrieb einzustellen.

Anlagelösungen, die Sie interessieren könnten

Alle Anlagelösungen

So individuell wie Ihr Vermögen.

Bestens beraten.

Erleben Sie erstklassige Beratung und erhalten Sie durch die erfahrenen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Sparkasse Zugang zur gesamten Expertise von Deka Private Banking und Wealth Management.

Inhalte, die Sie auch interessieren könnten

Alle Inhalte
HINTERGRUNDBEITRAG

Familienstiftung gründen.

5. Dezember 2023
4 Minuten
+6
Eine stimmige Unternehmensnachfolge ist kein einfaches Unterfangen. Die Übergabe in eine Familienstiftung kann eine Lösungsoption darstellen und den dauerhaften Erhalt des Unternehmens, dessen Fortführung in der Tradition des Stifters sowie die langfristige Versorgung der Unternehmerfamilie sichern.
HINTERGRUNDBEITRAG

Der Familienpool.

12. Februar 2024
5 Minuten
Ohne Streit vererben: Die Bündelung von Privatvermögen und/oder Betriebsvermögen in einem Familienpool ist ein effizientes und anpassungsfähiges Instrument, um das Familienvermögen dauerhaft für die Familie zu erhalten.
HINTERGRUNDBEITRAG

Depotanalyse und Depotoptimierung.

12. Februar 2024
3 Minuten
Status Quo ermitteln und Stellschrauben justieren: Damit Ihr Depot zu Ihren Zielen passt. Veränderungen im Leben einer Anlegerin bzw. eines Anlegers sorgen in vielen Fällen für Anpassungsbedarf im liquiden Vermögen. Eine Depotanalyse liefert Transparenz und wichtige Ansatzpunkte zur Optimierung.

Themen, die Sie auch interessieren könnten

Erstklassig informiert, besser entscheiden.

Wir informieren Sie gerne regelmäßig über die Entwicklungen an Kapitalmärkten und diskutieren relevante Fragestellungen.

neue Expertenbeiträge im Überblick
Impulse für Vermögensanlagen
vierteljährlich
Einschätzungen und Analysen der Deka-Volkswirte
Trends, die Märkte bewegen
monatlich

Nach dem Klick auf "Anmelden" wird eine Begrüßungsnachricht an die eingetragene E-Mail-Adresse geschickt. Bitte klicken Sie den Link in der Begrüßungsnachricht, um Ihre Anmeldung zu bestätigen. Eine Anmeldung von diesem Dienst ist jederzeit über einen entsprechenden Link in jedem Newsletter möglich. Wir verarbeiten Ihre Daten ausschließlich gemäß unserer Datenschutzhinweise.


Folgen Sie uns auf LinkedIn

Verpassen Sie keine Neuigkeiten und folgen Sie unserem

Deka Private und Wealth LinkedIn Kanal

Mehr Komfort.

Jetzt für Deka Private und Wealth Plus registrieren!

Das sind die Vorteile Ihrer Registrierung bei Deka Private & Wealth Plus.

Das einzigartige Private Banking und Wealth Management Angebot. Denken wir gemeinsam weiter.

Deka Private Banking und Wealth Management