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HINTERGRUNDBEITRAG

Familienstiftung gründen.

5. Dezember 2023
4 Minuten
Stiftung gründen und managen
Stiftung

Eine stimmige Unternehmensnachfolge ist kein einfaches Unterfangen. Die Übergabe in eine Familienstiftung kann eine Lösungsoption darstellen und den dauerhaften Erhalt des Unternehmens, dessen Fortführung in der Tradition des Stifters sowie die langfristige Versorgung der Unternehmerfamilie sichern.

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  • Sie sich über Möglichkeiten der Unternehmensübergabe informieren möchten.

  • Sie daran interessiert sind, dass nach Ihrem Rückzug Kontinuität und Tradition im Unternehmen gewahrt bleiben.

  • Sie Familienstreitigkeiten im Zuge der Unternehmensnachfolge vermeiden möchten.

Nachfolger dringend gesucht.

Wie eine Umfrage der WHU Otto Beisheim School of Management zeigt, sorgen sich viele Unternehmenseigner in Deutschland darum, dass sich ihr Betrieb nach ihrem Ausscheiden in den Ruhestand weiterhin in guten Händen befindet. In der Studie „Unternehmensnachfolge im Mittelstand“ gaben acht von zehn Befragten an, ihre Firma in den nächsten zwei bis drei Jahren übergeben zu wollen. Der Mehrheit ist dabei die Weiterführung des Betriebs wichtiger als ein entsprechend hoher Verkaufserlös. Nur 12,1 Prozent wollen das Unternehmen ausdrücklich innerhalb der Familie weitergeben. Häufig aus Mangel an geeigneten Kandidaten im Familienkreis löst die große Mehrheit der Unternehmensinhaber das Nachfolgeproblem der Studie zufolge mit einem Verkauf des Unternehmens im Markt. Nicht selten wird der Betrieb bei einer externen Lösung aber nicht nach dem Willen und den Vorstellungen des ausscheidenden Inhabers weitergeführt und Werte und Traditionen über Bord geworfen.

Als Alternative bietet sich die Übertragung des Unternehmens in eine Familienstiftung an. Bei der Wahl dieses Konstrukts steht überwiegend die langfristig finanzielle Versorgung der Familie im Vordergrund. Laut Informationen der Deutschen Unternehmerbörse kann die Gründung einer Familienstiftung generell sinnvoll sein, um das Unternehmen als Vermögensbestandteil der Stiftung langfristig fortzuführen. Eine in rechtlicher Hinsicht stabile Struktur sorgt folglich dafür, dass die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens erhalten bleibt und die Unternehmerfamilie im besten Fall über Generationen davon profitieren kann.

Die Familienstiftung zeichnet sich nach Angaben des Portals Unternehmeredition.de dadurch aus, dass die Erträge der Stiftung - anders als bei einer gemeinnützigen Stiftung - in beliebigem Umfang dem Stifter und dessen Angehörigen zugewendet werden können. Allerdings ist die reine Familienstiftung kein Steuersparmodell. Die Zuwendungen des Stifters an die Stiftung unterliegen der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer. Zudem kommt bei einer Familienstiftung die sogenannte Erbersatzsteuer zum Tragen. In diesem Fall wird alle 30 Jahre ein „fingierter“ Erbfall unterstellt und die Stiftung entsprechend besteuert. In der laufenden Besteuerung unterliegt die Familienstiftung insbesondere der Körperschaftsteuer (derzeit 15%), sowie gegebenenfalls der Gewerbesteuer. Die Auszahlungen der Stiftung an die begünstigten Familienmitglieder unterliegen der Abgeltungsteuer. In Bezug auf die Schenkungsteuer bei der erstmaligen Vermögensübertragung in die Stiftung können Stifter unter bestimmten Voraussetzungen in den Genuss einer Reduzierung der auf die Einbringung des Unternehmens normalerweise anfallenden Erbschaft- und Schenkungsteuer von 85 oder sogar 100 Prozent kommen, wenn es sich um begünstigtes Betriebsvermögen handelt.

Familienfrieden und Sinn.

Streitigkeiten können durch die Überführung in eine Stiftung grundsätzlich vermieden werden, weil das Vermögen des Unternehmens durch das Einbringen in eine Stiftung rechtlich selbstständig wird. Hierauf verweist der ‚Stifterbrief 17.2021‘ des Online-Portals Unternehmerkompositionen. Dadurch werden diese Vermögensteile für die Erben unerreichbar. Da eine Stiftung immer auch einen definierten Zweck verfolgt, ist die Verwendung des Vermögens zu einem anderen Zweck nicht vorgesehen und auch nicht möglich. Die Familie hat zudem die freie Wahl, wieviel Vermögen in die Stiftung fließen soll. Der Unternehmer, also der Stifter, kann entscheiden, ob er beispielsweise auch sein Privatvermögen - dazu können auch Immobilien oder andere Anlageformen gehören - in die Stiftung einbringt oder sich rein auf das Unternehmensvermögen beschränkt. Wollen Unternehmerfamilien das Instrument der Stiftung nutzen, sollten sie sich im Vorfeld umfassend von einem Steuerexperten und auch rechtlich beraten lassen. Dies vor allem vor dem Hintergrund, dass Familienstiftungen im seltensten Fall gemeinnützig ausgerichtet sind und dadurch die üblichen Körperschaft- und Gewerbesteuern anfallen. Es ist zudem ratsam, einen professionellen Nachfolgespezialisten unterstützend hinzuzuziehen. Denn die Thematik ist von Natur aus komplex und erfahrungsgemäß hochemotional. Hier helfen Experten, die sowohl der Familie begleitend zur Seite stehen, als auch den Prozess zwischen den beteiligten Parteien, also Familienmitgliedern, Anwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern professionell führen.

Gemäß der Wirtschaftskanzlei CMS Hasche Sigle sind klare Regelungen dahingehend erforderlich, ob, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Weise eine Mitwirkung und Einflussnahme der Familie im beziehungsweise auf das Unternehmen eröffnet werden soll. Geregelt werden sollte auch, wie die Erträge der Stiftung zum Wohle der Familie verwendet werden. Eine Grundsatzentscheidung besteht darin, ob sich die Familie in Form der Stiftung auf die Rolle des Gesellschafters beschränken oder ob ihr daneben eine aktive Rolle im Unternehmen in leitender oder beratender Funktion eröffnet werden soll. Daneben bedarf es einer Findung, in welchem Umfang der Familie eine Mitwirkung im Stiftungsvorstand eröffnet wird und wie die Willensbildung der Familie in Grundlagenentscheidungen der Stiftung erfolgen soll. Klare Regelungen vermeiden Streitigkeiten innerhalb der Familie und schützen das Unternehmen. Die Familienstiftung kann eine attraktive Gestaltungsalternative in der Unternehmensnachfolge sein. Ihr langfristiger Erfolg hängt in besonderem Maße von einer rechtssicheren Gestaltung nach den individuellen Bedürfnissen des Unternehmers und seiner Familie ab. Finanzielle Aspekte sollten bei der Unternehmensnachfolge nicht die allein maßgeblichen Entscheidungsattribute sein, sondern insbesondere auch die Bedürfnisse, Ziele und Wünsche des Unternehmers, der Familie und des Unternehmens selbst.

Den Faktor „Gefühl“ nicht unterschätzen.

Ein wichtiger Aspekt bei der Frage der Unternehmensnachfolge ist der Stiftung Familienunternehmen zufolge die Emotionalität, wenn es um die Frage geht, wie es mit dem Unternehmen weitergehen soll. Neben den steuerlichen und erbrechtlichen Themen geht es beim Vermögensschutz innerhalb der Familie insbesondere um zwischenmenschliche Beziehungen der Familienmitglieder. Die geschäftsführende Gesellschaftergeneration hat oft klare Vorstellungen, wie das Unternehmen und das Vermögen in die nächste Generation überführt werden und ob und welches Familienmitglied welche Rolle dabei im Unternehmen einnehmen soll. Diese Vorstellungen sind allerdings sehr subjektiv und entstehen häufig, ohne die Familienmitglieder der Nachfolgegeneration mit einzubeziehen. Daher kommt es nicht selten vor, dass die Nachfolgegeneration eine womöglich ganz andere Vorstellung von der Generationenübergabe hat als die Geschäftsführende. Dieser Umstand kann den Beginn für juristische Auseinandersetzungen bilden, mit erheblichen Folgen für den langfristigen Familienfrieden. Generationenübergreifender Vermögensschutz ist keine Erscheinung, die plötzlich vor der Tür steht und mit einfachen Handlungsmaßnahmen gelöst wird. Es ist ein Prozess, der die Möglichkeit dazu gibt, alle involvierten Mitglieder mit einzubeziehen.

Die ‚Stiftung Familienunternehmen‘ verweist zudem darauf, dass Stiftungslösungen wie eine Familienstiftung sich auch dazu eignen, feindliche Übernahme auszuschließen oder Start-ups zu einem schnelleren Erfolg zu verhelfen. So kann eine Stiftung den Gründern bei der Konsensfindung helfen. Sie trägt dazu bei, eine klare Vision festzulegen und diese auch im Rahmen einer Satzung entsprechend zu formulieren.

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Aussagen gemäß aktueller Rechtslage, Stand: 11/2021

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