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HINTERGRUNDBEITRAG

Der Familienpool.

12. Februar 2024
5 Minuten
Erben und vererben
Vermögende Privatperson

Ohne Streit vererben: Die Bündelung von Privatvermögen und/oder Betriebsvermögen in einem Familienpool ist ein effizientes und anpassungsfähiges Instrument, um das Familienvermögen dauerhaft für die Familie zu erhalten.

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Interessant für Sie, wenn...

  • Sie nach einer intelligenten Erbschaftsgestaltung suchen.

  • Sie Ihren Kindern Vermögen schenken, aber Risiken für die eigene Altersabsicherung reduzieren möchten.

  • Sie typische Streitigkeiten einer Erbengemeinschaft minimieren wollen.

Oft möchten Eltern schon zu Lebzeiten Vermögen, wie eine Immobilie, an die nächste Generation übertragen. Ein Nießbrauchrecht sichert ihnen dabei die Möglichkeit zu, die Immobilie ihr Leben lang weiter zu nutzen. Doch das Modell schränkt Schenkende und Empfänger gleichermaßen ein: Die Eltern können nicht mehr über die Immobilie verfügen, weil sie bereits den Kindern gehört, und die Kinder können ihr neues Eigentum weder verkaufen noch beleihen, ohne in Konflikt mit dem Nießbrauchrecht der Eltern zu gelangen.

Ein Familienpool ist daher gerade für größere Vermögen oft eine elegantere Lösung. Dabei wird das gesamte Vermögen, das letztendlich an die nächste Generation fallen soll, in eine Gesellschaft eingebracht. Gesellschafter sind der Besitzer sowie die künftigen Erben. Das Vermögen wird dann in Form von Gesellschaftsanteilen Schritt für Schritt übertragen. Dank der Gestaltungsmöglichkeiten im Gesellschaftsvertrag kann der Schenkende gleichzeitig ein Leben lang die Kontrolle über sein Vermögen behalten.

Vorteile des Familienpools.

Der Familienpool hat viele Vorteile, neben einem Gründungs- und Verwaltungsaufwand dabei kaum Nachteile. Die wichtigsten Vorteile im Überblick:

  • Familienvermögen bleibt auch über den Generationswechsel hinweg der Familie erhalten.

  • Regelmäßig steuerliche Vorteile in der Einkommensteuer und der Schenkungssteuer*.

  • Vollständige Verfügungsmacht und Vorbehalt von Erträgen für den Schenkenden, da Stimmrechte, Kapitalanteile und Gewinnanteile unabhängig voneinander geregelt werden können.

  • Schutz vor Zerschlagung im Fall eines Streits unter den Erben.

  • Mögliche freie Gestaltung der Erbfolge bis in die dritte Generation und Möglichkeit, Pflichtteilsberechtigte auszuschließen.

  • Schutz vor Gläubigern und Unterhaltsansprüchen früherer Ehepartner des Schenkenden.

  • Reduzierte Transaktionskosten.

Für wen eignet sich ein Familienpool?

Ein Familienpool eignet sich vor allem, um Kapitalvermögen (wie z.B. eine Anlagestrategie) und Immobilienvermögen an die nächste Generation weiterzugeben. Der Familienpool ermöglicht es, Vermögen in Form von Gesellschaftsanteilen an andere zu übertragen, aber bis zum Lebensende die Verfügungsmacht darüber zu behalten.

Das Instrument des Familienpools kann zudem eine Zerschlagung des Vermögens erschweren, da es nicht von einer Vielzahl von Erben, die eine Auseinandersetzung wünschen, sondern von einer Gesellschaft gehalten wird. Darüber hinaus können die nachfolgenden Personen und deren Rolle im Familienpool präzise bestimmt werden, beispielsweise durch den Ausschluss von Familienfremden, wie Ehegatten, aus dem Gesellschafterkreis. Für den Fall, dass einer der Nachfolger aus dem Familienpool ausscheiden möchte, kann zur Schonung des Familienvermögens eine angemessene, aber liquiditätsschonende Abfindung vereinbart werden.

Ab welchem Vermögen lohnt sich ein Familienpool?

Schon mit wenigen Immobilien und einem einstelligen Millionenvermögen kann sich ein Familienpool rechnen. Sobald die Freigrenzen der Erbschaftsteuer – bei zwei Kindern wäre das derzeit also ein Vermögen von 800.000 Euro – überschritten werden, kann ein Familienpool signifikante steuerliche Vorteile sichern. Denn auch der mögliche künftige Vermögens- und Wertzuwachs sollte nicht außer Acht gelassen werden – wodurch die Freigrenzen in kommenden Jahren noch deutlicher überschritten werden könnten.

Welche Kosten entstehen durch den Familienpool?

Je nach Beratungs- und Gestaltungsaufwand der Verträge variieren die Kosten. Neben diesen einmaligen Strukturkosten fallen regelmäßig laufende Kosten für die Verwaltung und Berichtspflichten der Gesellschaft an. Dies können zum Beispiel Kosten eines Jahresabschlusses oder der Aufwand für die Steuererklärung sein. Allerdings sollten diese Kosten immer auch gegengerechnet werden gegen die hohen Kosten beispielsweise einer ungeregelten Erbfolge mit möglichen Rechtsstreitigkeiten. Darüber hinaus sollten auch die Steuerersparnisse in die Gesamtrechnung einfließen. Der Vorteil beim Familienpool: Die Kosten sind gleich zu Anfang transparent und planbar.

Wie gestaltet man den Familienpool?

Ein Familienpool kann jede beliebige Rechtsform annehmen. Am häufigsten finden die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die Kommanditgesellschaft (KG), die GmbH und Co. KG und die GmbH Anwendung. Keine davon ist grundsätzlich den anderen überlegen. Vielmehr entscheiden die Art des Vermögens, die beteiligten Personen und ihre individuellen Bedürfnisse im Einzelfall darüber, welche Ausgestaltung am sinnvollsten ist. Ein Notar, Rechtanwalt und/oder Steuerberater sollte bei der Entscheidung helfen, auch um Grenzen der Gestaltung zu kennen und Zielkonflikte zu vermeiden. Eine fachmännische Beratung und Vertragsgestaltung durch die o.g. Personen ist für eine effiziente Struktur des Familienpools erforderlich.

Nachfolgend einige wichtige Faktoren:

  • Gründungsaufwand und -Kosten: Die GbR ist aufgrund der einfachen Gründung ohne Notar und Register eine beliebte Form des Familienpools. Eine GmbH etwa kann nur mit Unterstützung eines Notars gegründet werden.

  • Allerdings gilt es zu beachten, dass sowohl der Gesellschaftsvertrag als auch die Einbringung der Vermögenswerte in die Gesellschaft aus Gründen der Rechtssicherheit notariell beurkundet werden sollten – und zwar unabhängig davon, ob eine Beurkundung rechtlich zwingend vorgeschrieben ist. Die gesellschaftsrechtliche Errichtung des Familienpools erfolgt häufig in einem Atemzug mit der Einbringung der relevanten Vermögenswerte, wie Immobilien, Finanzanlagen oder Gesellschaftsbeteiligungen. Zur effizienten Gestaltung ist daher eine vorausschauende Planung und Strukturierung mit Hilfe des steuerlichen Beraters erforderlich.

  • Laufender administrativer Aufwand: Je nach Rechtsform haben die Gesellschafter besondere Pflichten, von der Erstellung einer Steuererklärung bis hin zu Buchführungs-, Prüfungs-, Transparenz- und Publizitätspflichten. Kapitalgesellschaften, wie die GmbH, sind zum Beispiel immer bilanzierungs- und publizitätspflichtig, Personengesellschaften wie die GbR nicht unbedingt.

  • Vererbbarkeit: Bei einer Personengesellschaft ist es möglich über den Gesellschaftsvertrag die Vererbbarkeit von Anteilen einzuschränken und so zum Beispiel die Ehepartner der Kinder als Erben auszuschließen. Bei Kapitalgesellschaften ist eine solche Einschränkung grds. nicht möglich.

  • Haftung der Gesellschafter: GbR-Gesellschafter haften mit ihrem gesamten Vermögen für Verbindlichkeiten der Gesellschaft, was nicht zuletzt die frühzeitige Beteiligung minderjähriger Kinder an einer GbR faktisch ausschließt. Durch die Wahl einer alternativen Rechtsform, wie bspw. der KG, ist es hingegen möglich, die persönliche Haftung der Familienmitglieder einzuschränken oder auszuschließen.

  • Es sollte ein Belastungsvergleich stattfinden, der insbesondere die enthaltenen Vermögenswerte (Immobilien, Beteiligungen, Wertpapiere etc.), die Art der Einkünfte (Mieten, Kapitalerträge etc.) und die beabsichtigen Transaktionen bei der Gründung und späteren Verwaltung und Übertragung berücksichtigt.

Können auch Minderjährige Gesellschafter eines Familienpools werden?

Auch Minderjährige können Gesellschaftsanteile eines Familienpools erhalten. Hier ist die richtige Gestaltung entscheidend, um etwa die persönliche Haftung auszuschließen. Außerdem muss ggf. das Familiengericht seine Zustimmung dazu geben. Es kann zudem erforderlich sein, einen Ergänzungspfleger zu bestellen. Das gilt auch, wenn die Beteiligung geschenkt wird und die persönliche Haftung auf die Einlage begrenzt bleibt, da wegen der vielfältigen Verpflichtungen des Gesellschafters nach der Rechtsprechung auch dann unter Umständen kein für den Minderjährigen rechtlich vorteilhaftes Geschäft vorliegt. Indem der Gesellschafterkreis um Minderjährige erweitert und früh mit der Übertragung des Vermögens begonnen wird, können Kinder zudem schrittweise an die Verwaltung des Vermögens herangeführt werden und zusätzlich steuerliche Freibeträge genutzt werden.

Was passiert im Erbfall und danach?

Der Gesellschaftsvertrag regelt, was mit den Anteilen eines verstorbenen Gesellschafters passiert.

Kommt es zum Streit zwischen Erben, ist oft eine Zerschlagung des Vermögens die Folge – etwa, wenn vererbte Immobilien versteigert werden müssen, um Erben auszuzahlen. Ein Familienpool kann das verhindern, denn im Gegensatz zur Erbengemeinschaft kann keiner der Gesellschafter eine Versteigerung erzwingen. Diese können lediglich durch eine Kündigung aus der Gesellschaft ausscheiden und erhalten daraufhin eine Abfindung.

Es ist jedoch möglich, eine Kündigung über den Gesellschaftsvertrag für einen bestimmten Zeitraum auszuschließen und den Abfindungsbetrag niedriger festzusetzen als der entsprechende Verkehrswert der Anteile. Kündigungsregelung und Abschlag bei der Abfindung müssen jedoch angemessen sein und dürfen nicht die Grenze der Sittenwidrigkeit überschreiten. Auch ist zu beachten: Scheidet ein Gesellschafter nach Zahlung einer Abfindung unter Wert aus, ist die entsprechende Bereicherung für die verbleibenden Gesellschafter wiederum relevant für die Schenkungsteuer*.

Der Gesellschaftsvertrag kann auch bestimmen, wer in den Pool nachrückt – unabhängig davon, wie die Kinder ihren eigenen Nachlass gestalten. So kann ein Vermögen sogar bis in die dritte Generation gesteuert werden.

Interessante Alternativen zum Familienpool finden Sie in unserem Hintergrundbericht "Private Vermögensnachfolge".

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Schauen Sie, wie Sie eine passgenaue Anlagestrategie für Ihren Familienpool und die darin enthaltenen Assets entwickeln. Sprechen Sie Ihren Private Banking Berater der Sparkasse an, damit Sie gemeinsam die für Sie richtige Lösung entwickeln können.


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Aussagen gemäß aktueller Rechtslage, Stand: 07/2021

Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Kunden ab und kann künftig auch rückwirkenden Änderungen (z. B. durch Gesetzesänderung oder geänderte Auslegung der Finanzverwaltung) unterworfen sein. Zu den Fragen der steuerlichen Situation in dem konkreten Fall sollte ein Steuerberater oder eine steuerfachkundige Person hinzugezogen werden.

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