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HINTERGRUNDBEITRAG

Externe Unternehmensübergabe.

27. September 2023
4 Minuten
Liquiditätsmanagement
Unternehmerin oder Unternehmer

Warum Unternehmensinhaber die Weichen frühzeitig stellen sollten: Ob Pensionszusagen, vorzeitige Ablösungen von Darlehen oder familiäre Finanzplanung – im Zuge der Übergabe eines Unternehmens an einen externen Nachfolger kann es einige Fallstricke geben, die Unternehmensinhaber mithilfe ihrer Sparkasse rechtzeitig aus dem Weg räumen können.

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  • Sie die Unternehmensnachfolge extern regeln wollen oder müssen.

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Kein Prozess von heute auf morgen.

Jedes Jahr stehen in Deutschland 30.000 Unternehmensnachfolgen an. Die Planung und Umsetzung der Übergabe des eigens aufgebauten Betriebs an einen Nachfolger gehört zu den größten Herausforderungen im Leben eines Unternehmers. Gut die Hälfte der deutschen Familienunternehmen löst sie im eigenen Kreis. Eine andere Möglichkeit ist der Verkauf an Dritte oder an Mitarbeiter. In der Regel ist die Firmenübergabe eine enorme Stresssituation mit zahlreichen Unbekannten. Die kann umso größer sein, wenn sich auf einmal herausstellt, dass manche Probleme gar nicht zu solchen hätten werden müssen. Vor allem dann, wenn die Unternehmergeneration das Thema Übergabe zeitiger angegangen wäre und es früh absehbar ist, dass die Kinder andere berufliche Wege einschlagen möchten oder überhaupt kein Nachkomme vorhanden ist. Ganz natürlich ist im Grunde auch die Ansicht, dass man sich darum als Senior-Unternehmensinhaber immer noch kümmern könne, schließlich sei man ja noch gar nicht so alt.

Doch wird gerne vergessen, dass die externe wie auch die interne Unternehmensnachfolge ein Prozess ist, dessen erfolgreicher Abschluss fünf bis zehn Jahre in Anspruch nehmen kann. Nicht nur aus steuerlicher Sicht, denn ein wesentlicher Zeitfaktor sind steuerliche Fristen im Rahmen von vorweggenommenen Erbfolgen. Hierzu zählen „einfache“ Freibeträge bei Schenkungen, die alle zehn Jahre in Anspruch genommen werden können, in Verbindung mit einem Verschonungsabschlag. Dieser beträgt 85 Prozent, wenn die übertragenen Geschäftsanteile fünf Jahre gehalten werden sowie optional 100 Prozent bei einer Haltedauer von sieben Jahren. 

Ein weiterer sensibler Aspekt in Bezug auf das Thema Zeit sind im Rahmen von Firmenübergaben die Finanzierungen. Auch wenn eine Unternehmerfamilie sehr vermögend ist, bestehen häufig erhebliche Fremdfinanzierungen. Oft macht es auch gar keinen Sinn, alles mit Eigenkapital zu finanzieren.

Unnötige Kosten lassen sich vermeiden.

Hier gilt es, die finanzierende Sparkasse so früh wie möglich ins Boot zu holen. Schon bei der Darlehensaufnahme kann genau austariert werden, dass z.B. im Alter von 65 Jahren das Unternehmen tendenziell verkauft werden soll. Die Bank kann beratend zur Seite stehen bei Überlegungen, ob das gesamte Vermögen im Unternehmen belassen wird oder z.B. nur das Privatvermögen übertragen wird – alles eine Frage der familiären Finanzplanung. Über den persönlichen Ansprechpartner in der Sparkasse lassen sich auch Brücken bauen zu möglichen Folgefinanzierungen. Denn der neue Unternehmenseigentümer muss im Zweifel den Erwerb auch mit Fremdkapital finanzieren, nur in seltenen Fällen wird ein Unternehmenskauf komplett aus Eigenkapital gestemmt. Hier gilt, dass als Kaufpreis in der Regel das Jahresergebnis im 3-jährigen Mittel mit dem Multiplikator von 13,75 angesetzt wird. So lässt sich am besten überschlagen, wieviel ein Käufer für das Unternehmen aufwenden muss. Wenn also eine Firma im Jahr z.B. drei Mio. Euro verdient, liegt der Kaufpreis – vereinfacht betrachtet – bei rund 40 Mio. Euro. Häufig wird im Besitz die private Seite zum Beispiel durch eine vorangegangene Finanzierung von Gesellschaftsanteilen tangiert. Spricht der Noch-Unternehmensinhaber rechtzeitig mit seiner Sparkasse, kann dieser Hand in Hand mit seinem Firmenkundenberater die Finanzierungsseite schon ein Stück weit mit vorbereiten. Denn vielleicht muss die bestehende Finanzierung gar nicht vorzeitig abgelöst werden, indem der neue Firmeninhaber in diese einfach einsteigt.

Gleiches gilt, wenn die Immobilien nicht in der Bilanz des Unternehmens aktiviert sind, sondern sich im Privatbesitz des Verkäufers befinden. Werden private Finanzierungen von zur Nutzung an den Betrieb überlassenen Immobilien vom Unternehmenskäufer übernommen, können finanzielle Belastungen durch Vorfälligkeitsentschädigungen vermieden werden. Sind die Immobilien und die entsprechenden Darlehen hingegen in der Bilanz des Unternehmens gebucht, werden bei einem „Share Deal“, also dem Verkauf der Gesellschaftsanteile, die Immobilien automatisch mitübertragen.

Zeit ist Geld, auch bei Pensionszusagen.

Spätestens wenn absehbar ist, dass ein Unternehmen veräußert oder in die nächste Generation übertragen werden soll, empfiehlt es sich, das Thema der Ausfinanzierung von betrieblichen Versorgungszusagen anzugehen und je nach Situation korrigierende Entscheidungen zu treffen. Das betrifft zum einen die Versorgungszusage des Gesellschaftergeschäftsführers, vielleicht aber auch so genannte Betriebsrenten für Mitarbeiter. Im demographischen Verlauf entstehen hohe Zahlungsverpflichtungen für ein Unternehmen, die durch Ausfinanzierungskonzepte hinsichtlich ihrer Wirkung gemildert werden können. Ein Beispiel: Um eine Betriebsrente in Höhe von 1.000 Euro monatlich zahlen zu können und man laut Sterbetafel eine Rentenbezugszeit von ca. 18 Jahren unterstellt, werden im Zeitverlauf rund 300.000 Euro benötigt, um die hieraus entstehenden Zahlungsverpflichtungen erfüllen zu können.

Zwar hat sich in Teilen die Liquiditätslage durch die Corona-Pandemie und der damit verbundene negative Einfluss auf die Geschäftsentwicklung je nach Branche unterschiedlich verändert. Dennoch verfügen viele Unternehmen weiterhin über hohe Liquiditätspolster. Sofern es hinsichtlich der Unternehmensfinanzplanung darstellbar ist, sollten Teile der liquiden Mittel, die nicht betriebsbedingt notwendig sind, in Ausfinanzierungskonzepte für offene, also nicht ausfinanzierte Versorgungszusagen investiert werden. Bei einer Verkaufsabsicht stärkt dies die Verhandlungsposition für das Unternehmen. Durch ein schlüssiges Ausfinanzierungskonzept für die Versorgungszusagen kann ein Verkauf überhaupt erst möglich werden.

Schwierigkeiten können sich auch dann ergeben, wenn der beabsichtigte Verkaufszeitpunkt in näherer Reichweite liegt, das Unternehmen aber gerade keine nennenswerten Gewinne erwirtschaftet. Wenn dann gleichzeitig hohe Lasten in den Firmenbüchern stehen, z.B. in Form nicht-ausfinanzierter Pensionszusagen, bräuchte der Altinhaber zur Schließung dieser ‚Vorsorgelücke‘ mitunter neues Fremdkapital, das sich aber möglicherweise nicht auf die Schnelle bereitstellen lässt. Dies zeigt, dass das Ziel eines attraktiven Verkaufserlöses rasch in weite Ferne rücken kann, wenn in ‚satten‘ Jahren wertvolle Zeit verstreicht, in der keine oder nur wenige entsprechende Rücklagen gebildet werden. Gegebenenfalls kann dies am Ende eine Firma sogar in die Insolvenz führen.

Für die meisten Unternehmer steht die Klärung, Planung und Organisation der eigenen Nachfolge nur einmal im Leben an. Ohne Zweifel gehört die rechtzeitige und erfolgreiche Planung zu den größten Herausforderungen. Die demografische Entwicklung sorgt dafür, dass sich diese Situation weiter zuspitzen wird und zunehmend externe Käufer mittelständische Betriebe im Zuge von Generationswechseln übernehmen werden. Um dieser Aufgabe gerecht zu werden und grobe Fehler zu vermeiden, ist es empfehlenswert, für diesen Prozess auf eine gezielte Expertise zurückzugreifen.

Darüber hinaus sind Senior-Unternehmensinhaber gut beraten, Informationen über die geplante Firmenübergabe auch vertrauensvoll an ihre Firmenkundenberater in den Sparkassen weiterzugeben. Und zwar schon im Rahmen der Grundüberlegungen und nicht erst, wenn die Übergabe ‚spruchreif‘ ist. So können offene betriebliche Finanzierungen möglichst schadensfrei geregelt werden und/oder die Anlage des Verkaufserlöses (bitte informieren Sie sich HIER über existierende steuerliche Fallstricke) rechtzeitig angegangen werden. Denn die Sparkassen können in ihrer Rolle aktiv darauf hinarbeiten, Unternehmen für einen Verkauf ‚attraktiv‘ zu machen bzw. ‚attraktiv‘ zu halten.

Die Firmenkundenberater der Sparkassen können bei Bedarf das Finanzmanagement von Deka Private Banking zur Unterstützung hinzuziehen. Gemeinsam wird die Situation des Kunden analysiert und sich ein Bild von seinen Zielen verschafft. Durch die Experten des Finanzmanagements und je nach Bedarf durch die Einbeziehung weiterer Netzwerkpartner von Deka Private Banking (M&A-Spezialisten, Steuerberater, Juristen) erhalten Unternehmensinhaber eine vollumfängliche und professionelle Unterstützung bei der Übergabe ihres Lebenswerks. Vor Ort in ihrer Sparkasse.

Bestens beraten.

Die Sparkasse unterstützt Sie bei allen Fragen rund ums Thema externe Unternehmensnachfolge. Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit Ihrer Private Banking-Beraterin oder Ihrem Private Banking-Berater.


Wichtige Hinweise und ergänzende Informationen für Webseitenbesucher

DekaBank Deutsche Girozentrale

Diese Inhalte können eine individuelle Beratung des Empfängers (z. B. durch eine Bank oder einen Berater) nicht ersetzen.

Teilweise werden in diesem Artikel Meinungsaussagen getroffen. Die verwendeten Daten stammen teilweise aus Drittquellen, die die DekaBank nach bestem Wissen als vertrauenswürdig erachtet. Die DekaBank übernimmt jedoch keine Gewähr für die Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit der in diesem Artikel gemachten Angaben und haftet nicht für etwaige Schäden oder Aufwendungen, die aus einem Vertrauen auf die Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit der aus Drittquellen stammenden Daten resultiert.

Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Kunden ab und kann künftig auch rückwirkenden Änderungen (z. B. durch Gesetzesänderung oder geänderte Auslegung der Finanzverwaltung) unterworfen sein. Zu den Fragen der steuerlichen Situation in dem konkreten Fall sollte ein Steuerberater oder eine steuerfachkundige Person hinzugezogen werden.

Aussagen gemäß aktueller Rechtslage, Stand: 10/2020

Etwaige in diesem Artikel erwähnten Finanzinstrumente können mit Risiken verbunden sein, die schwer abzuschätzen und in die Evaluation einer Anlageentscheidung einzubeziehen sind. Die DekaBank ist bereit, Kunden auf Wunsch weitere Informationen zu den Risiken spezifischer Anlagen zu liefern.

Diese Unterlage / Inhalte wurden zu Werbezwecken erstellt. Allein verbindliche Grundlage für den Erwerb von Deka Investmentfonds sind die jeweiligen Basisinformationsblätter, die jeweiligen Verkaufsprospekte und die jeweiligen Berichte, die Sie bei Ihrer Sparkasse oder von der DekaBank Deutsche Girozentrale, 60625 Frankfurt und unter www.deka.de erhalten. Bitte lesen Sie diese, bevor Sie eine Anlageentscheidung treffen.

Eine Zusammenfassung der Anlegerrechte in deutscher Sprache inklusive weiterer Informationen zu Instrumenten der kollektiven Rechtsdurchsetzung erhalten Sie auf www.deka.de/beschwerdemanagement  Die Verwaltungsgesellschaft des Investmentfonds kann jederzeit beschließen, den Vertrieb einzustellen.

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