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INTERVIEW

Vermögensinhaber haben ganz individuelle Vorstellungen davon, was mit ihrem Vermögen in einer persönlichen Notsituation.

10. Mai 2023
2 Minuten
Erben und vererben
Unternehmerin oder Unternehmer

Deka Private und Wealth im Gespräch mit Thomas Grimm, Leiter Anlagestrategien und Analysen Private Banking bei der DekaBank.

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Deka Private und Wealth:

Warum ist es so wichtig, sich als Unternehmer oder Vermögender über den Geltungsbereich des Notvertretungsrechts bewusst zu sein?

Thomas Grimm:

Das Notvertretungsrecht ist grundsätzlich positiv zu werten, da es im Ernstfall befähigt, für den entscheidungsunfähigen Ehepartner wichtige gesundheitliche Entscheidungen zu treffen, wenn keine andere Regelung getroffen wurde. Neben der relativ kurzen zeitlichen Geltung von sechs Monaten ist das Notvertretungsrecht auch thematisch eng geregelt, indem es sich ausschließlich auf Entscheidungen bezieht, die die Gesundheit bzw. gesundheitliche Behandlungen betreffen. Das ist sicherlich zunächst auch das Wichtigste. Viele Aspekte, die im Ernstfall parallel geregelt werden müssen, sind allerdings nicht mit abgedeckt. So hilft das Notvertretungsrecht bei unternehmerischen Belangen genauso wie beim Thema Vermögen bzw. Vermögensanlage nicht weiter.

Deka Private und Wealth:

Wie lässt sich eine Handlungsfähigkeit in Vermögensangelegenheiten sicherstellen?

Thomas Grimm:

Mit Blick auf Bar- und Wertpapiervermögen kann in solchen Situationen vielfach eine Konto- bzw. Depotvollmacht schon deutlich weiterhelfen, mithilfe derer wichtige finanzielle Angelegenheiten geregelt und bei Bedarf notwendige Entscheidungen im Anlagedepot getroffen werden können. Oft reichen hierfür Standard-Formulare, in manchen Fällen sollte aufgrund komplexer familiärer Konstellationen jedoch eine individuelle Vereinbarung aufgesetzt werden. Mit einer bereits im Vorfeld erteilten individuellen Vorsorgevollmacht haben Bevollmächtigte jedoch ein wesentlich umfassenderes Gestaltungsinstrument an der Hand.

Deka Private und Wealth:

Für welche Maßnahmen sollte eine Vorsorgevollmacht entsprechende Aussagen im Vermögenskontext enthalten?

Thomas Grimm:

Mit einer Vorsorgevollmacht können Angehörige dem dargelegten Willen des Vermögensinhabers nachkommen. Dafür ist es zunächst ganz wichtig, als Bevollmächtigter einen Überblick über das Gesamtvermögen zu bekommen. Neben Immobilien haben Wertpapieranlagen meist einen großen Anteil. Hier gilt es, zunächst alle relevante Informationen zu erhalten, um dann gegebenenfalls Anpassungen im Depot anstoßen zu können. Bei einer verteilten Vermögenssituation über verschiedene Depotbanken hinweg bietet auch eine Depotanalyse eine gute Ausgangsbasis für einen ersten Überblick über das Gesamtvermögen im Wertpapierbereich. Wird diese vom Vermögensinhaber zu Zeiten initiiert, in denen er seinen Willen voll bekunden kann, steht den Bevollmächtigten in der Notsituation ein wichtiges Instrument zur Verfügung, quasi ein aggregierter Blick über die Struktur der bestehenden Anlagen, der für Entscheidungsprozesse hilfreich sein kann.

Deka Private und Wealth:

Was ist hinsichtlich der voranschreitenden Digitalisierung in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen?

Thomas Grimm:

In der Vorsorgevollmacht sollte dokumentiert sein, ob digitale Anlageformen vorhanden sind und was dazu gelten soll. Ohnehin gehört zu einer umfassenden Notfallplanung mittlerweile das Thema „Digitaler Nachlass“. Immer mehr vermögende Kunden führen Depots bei Online-Brokern oder investieren z.B. in Kryptowährungen. Die Wahrscheinlichkeit, dass heute ein vermögender Kunde irgendeine Form von digitaler Verwahrung nutzt, ist sehr hoch. Die Relevanz dieses Themas wird zukünftig weiter zunehmen, da sich auch im Zuge der Vermögensanlage immer mehr Aspekte in den digitalen Raum verlagern.

Deka Private und Wealth:

Im Rahmen von Vermögensangelegenheiten Vollmachten zu erteilen, um damit Angehörigen Zugriffsberechtigungen im Notfall zu schaffen, ist für manchen Vermögenden eine Herausforderung. Sparkassen stehen hier beratend an der Seite ihrer Kunden und Kundinnen…

Thomas Grimm:

Das ist richtig. Vermögensinhaber haben meist ganz individuelle Vorstellungen davon, was mit ihrem Vermögen in einer persönlichen Notsituation passieren soll, durch wen sie sich vertreten lassen wollen - oder eben auch nicht vertreten lassen wollen, indem bestimmte nahe stehende Personen für solche Fälle bewusst ausgeklammert werden. Dafür gibt es keinen Standard, sondern es kommt immer ganz darauf an, was dem Einzelnen wichtig ist.

Im Rahmen der ganzheitlichen Betrachtung durch das Private Banking einer Sparkasse - eingebettet in eine Beratung zum Thema Generationenmanagement -, werden alle Regelungs- und Vollmachtsmöglichkeiten besprochen und auf die familiäre Situation, die Vermögenssituation sowie individuelle Zielsetzungen angepasst. Hinsichtlich der Komplexität und der vielfältigen individuellen Gestaltungsmöglichkeiten haben Sparkassen-Kunden und -Kundinnen zudem Zugang zu einem etablierten Netzwerk externer Experten.

Hintergrundbeitrag zum Thema.

Stößt einem Firmen- oder Vermögensinhaber etwas zu, hilft eine Vorsorgevollmacht, die Handlungsfähigkeit aufrechtzuerhalten. Hochvermögenden bieten die Sparkassen eine ganzheitliche Beratung zu allen individuellen Regelungs- und Vollmachtsmöglichkeiten - auch im Rahmen komplexer Familien- und Vermögensverhältnisse.

Zum Hintergrundbeitrag

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Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Kunden ab und kann künftig auch rückwirkenden Änderungen (z. B. durch Gesetzesänderung oder geänderte Auslegung der Finanzverwaltung) unterworfen sein. Zu den Fragen der steuerlichen Situation in dem konkreten Fall sollte ein Steuerberater oder eine steuerfachkundige Person hinzugezogen werden.

Stand: April 2023

Etwaige in diesem Artikel erwähnten Finanzinstrumente können mit Risiken verbunden sein, die schwer abzuschätzen und in die Evaluation einer Anlageentscheidung einzubeziehen sind. Die DekaBank ist bereit, Kunden auf Wunsch weitere Informationen zu den Risiken spezifischer Anlagen zu liefern.

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